Freitag, 19. März 2010

Das Fallschirmspringen

Das Fallschirmspringen bedeutet die Gesamtheit von Absprung, anschließendem Fall bzw. Flug und abschließender Landung einer Person aus einer so erhöhten Position (meist aus Flugzeugen), dass ohne die Benutzung eines Fallschirms das Auftreffen am Boden meist Verletzung oder Tod zur Folge hätte. Der Fallschirm dient dabei dem Erreichen einer verträglichen Sinkgeschwindigkeit zum Zeitpunkt der Landung. Der Fallschirm wird in der Regel zwischen 1500 und 700 Metern über dem Erdboden geöffnet. Gesteuert wird der Flächenfallschirm durch eine rechte und eine linke Steuerleine, durch welche die Kappe jeweils einseitig abgebremst wird. Durch gleichzeitiges Ziehen an beiden Steuerleinen vermindert sich die Geschwindigkeit. Dadurch erreicht man im Idealfall eine stehende Landung.

Vorraussetzungen zum Fallschirmspringen:
In Deutschland ist Fallschirmspringen nur mit einer gültigen Lizenz bzw. mit einer Ausbildung erlaubt. Voraussetzung für die Ausbildung sind eine Tauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt, der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses und ein Mindestalter von 14 Jahren (eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt). Zum Erhalt der Lizenz muss ein Schüler eine theoretische Prüfung ablegen und zwei Prüfungssprünge absolvieren. Das Mindestalter beträgt 16 Jahr. Die Lizenz ist unbeschränkt gültig. Regelmäßige medizinische Kontrolluntersuchungen sind nicht vorgeschrieben. Es sind mindestens 12 Sprünge in den letzten 12 Monaten nachzuweisen.

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